Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Beitragsberechtigt ist ausschliesslich, wer ein altes Entfeuchtungsgerät oder einen alten Raumluftwäschetrockner durch ein neues effizientes Gerät ersetzt. Förderbar sind nur Geräte, welche nach dem Kondensationsprinzip entfeuchten.
  2. Es werden Entfeuchtungsgeräte oder Raumluftwäschetrockner gefördert, die über Hygrostaten verfügen, welche die Geräte bei erreichtem Soll-Wert automatisch ausschalten. Entfeuchtungsgeräte oder Raumluftwäschetrockner mit Elektrozusatzheizung werden nicht gefördert.
  3. Für neue Entfeuchtungsgeräte beträgt der Förderbeitrag CHF 100.– pro Gerät. Entfeuchtungsgeräte, die weniger als CHF 400.– kosten werden nicht gefördert. Der Förderbetrag wird direkt durch die smart-dry Fachhändler erteilt. Diese Fachhändler sind auf smart-dry.ch aufgelistet.
  4. Für neue Raumluftwäschetrockner beträgt der Förderbeitrag CHF 250.– pro Gerät. Entfeuchtungsgeräte, die weniger als CHF 1000.– kosten werden nicht gefördert. Der Förderbetrag wird direkt durch die smart-dry Fachhändler erteilt. Diese Fachhändler sind auf smart-dry.ch aufgelistet.
  5. Beitragsberechtigt sind nur Personen, Firmen oder Organisationen, die in der Schweiz domiziliert oder angemeldet sind.
  6. Auf Förderungen durch ‹smart-dry› besteht kein Rechtsanspruch. Förderbeiträge können nur gewährt werden, so lange das vorhandene Budget ausreicht.
  7. Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fördersätze und Förderbedingungen.
  8. Bei unrichtigen Angaben oder bei Nichteinhaltung der Bedingungen können bereits ausbezahlte Förderbeiträge zurückgefordert werden.
  9. Die Empfänger der Fördergelder von ‹smart-dry› geben die Erlaubnis, die erfassten Daten zu statistischen Zwecken oder zur Kontrolle dem Bundesamt für Energie bzw. der beauftragten Stelle ‹ProKilowatt› weiterzugeben.

Diese AGB gelten in der vorliegenden Fassung, Änderungen sind vorbehalten. Anwendbar ist schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 13. März 2025.