FAQ – Häufige Fragen
Wer darf mitmachen?
Beitragsberechtigt sind Privatpersonen, Organisationen oder Firmen, die ein bestehendes Entfeuchtungsgerät oder einen Raumluftwäschetrockner durch ein neues effizientes Gerät ersetzen.
Wo gilt die Aktion?
Die Aktion gilt nur in der Schweiz. Mitmachen dürfen Personen, Organisationen oder Firmen, die in der Schweiz domiziliert, angemeldet oder niederlassen sind.
Dürfen auch Firmen den Förderbetrag beantragen?
Neben Privatpersonen dürfen auch alle Firmen in der Schweiz den Förderbetrag von ‹smart-dry› beantragen.
Entfeuchtungsgeräte
Wenn Sie Ihr bestehendes Entfeuchtungsgerät ersetzen, erhalten Sie CHF 100.– beim Kauf eines neuen effizienten Entfeuchtungsgeräts. Der Förderbeitrag wird direkt vom Fachhändler bezahlt. Das neue Gerät muss mindestens CHF 400.– kosten.
Raumluftwäschetrockner (RLWT)
Wenn Sie Ihren bestehenden Raumluftwäschetrockner ersetzen, erhalten Sie CHF 250.– beim Kauf eines neuen effizienten Raumluftwäschetrockners. Der Förderbeitrag wird direkt vom Fachhändler bezahlt. Das neue Gerät muss mindestens CHF 1000.– kosten.
Woher kommt das Geld?
‹smart-dry› ist ein Motivations- und Förderprogramm von ProKilowatt und des Bundesamtes für Energie, um bestehende Entfeuchtungsgeräte und Raumluftwäschetrockner mit hohem Energieverbrauch durch neue, effiziente Entfeuchter zu ersetzen.
Entfeuchtungsgeräte und Raumluftwäschetrockner
Der Rabatt wird direkt durch den Fachhändler gewährt. Die Liste der Fachhändler, die mit ‹smart-dry› zusammenarbeiten, finden Sie hier. Die Liste wird laufend erweitert und angepasst.
Entfeuchtungsgeräte und Raumluftwäschetrockner
Es werden nur Entfeuchtungsgeräte und Raumluftwäschetrockner gefördert, die über Hygrostaten verfügen, welche die Geräte bei erreichtem Soll-Wert automatisch ausschalten. Entfeuchter mit Elektrozusatzheizung werden nicht gefördert.
Das neue Entfeuchtungsgerät muss mindestens CHF 400.– kosten, der neue Raumluftwäschetrockner muss mindestens CHF 1000.– kosten.
Entfeuchtungsgeräte und Raumluftwäschetrockner
Die Aktion dauert bis Oktober 2027.
Wo muss ich den bestehenden Entfeuchter entsorgen?
Da Entfeuchtungsgeräte und Raumluftwäschetrockner umweltschädigende Materialen und Flüssigkeiten insbesondere auch Kältemittel enthalten, müssen sie fachgerecht entsorgt werden. Dies geschieht via Fachgeschäft oder Sammelstellen.
Wozu entfeuchten?
Die Entfeuchtung dient in erster Linie dazu, Wertgegenstände und die Bausubstanz von Gebäuden vor zu hoher Luftfeuchtigkeit zu schützen. Ab einer relativen Luftfeuchtigkeit von über 60% beginnen Materialien zu reagieren. Steigt die relative Luftfeuchtigkeit auf über 80%, beginnen Papier, Holz oder Leder aufzuquellen, Metall zu rosten, Anstrich und Verputz abzublättern. Zudem besteht die Gefahr der Schimmelpilzbildung, welche nicht nur Objekte und Bausubstanz schädigt, sondern auch eine gesundheitliche Gefährdung darstellt.
Wieviel Energie spare ich?
Je nach Anwendungsfall und Einstellwerten kann mit neuen Geräten zwischen 20 und 50% Energie eingespart werden.